Fragen und Antworten

Ich möchte, dass meine Patienten immer gut informiert sind und beantworte Ihnen hier vielleicht die ein oder andere Frage. In dem Fall, dass Ihre Frage nicht dabei sein sollte, scheuen Sie sich nicht mich anzurufen. Ich beantworte Ihnen gerne alle weiteren Fragen.

Heilpraktiker-Behandlungskosten werden durch private Krankenversicherungen, Beihilfestellen und private Zusatzversicherungen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechend den von Ihnen gewählten Tarifen erstattet. Welcher Tarif bei Ihnen besteht erfahren Sie bei Ihrer Versicherung. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten nicht, es sei denn Sie haben einen entsprechenden Tarif gewählt.

Die Behandlungskosten richten sich nach dem Zeitaufwand und den angewendeten Therapieverfahren.
Im Anschluss des jeweiligen Termins sind die Kosten in bar zu entrichten.
Die Rechnungserstellung erfolgt auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH).

Beim Erstgespräch können Sie in Ruhe Ihre Beschwerden schildern. Zur Diagnosefindung werden Sie von mir eingehend befragt und körperlich untersucht. Ausführlich besprechen wir, wie Ihre Behandlung aussehen könnte, welche Therapien ich einsetzen möchte und wie viel Zeit die gesamte Behandlungsdauer in Anspruch nehmen wird. In der Regel findet die erste Behandlung schon im Anschluss des Erstgespräches statt.

Je nach individueller Situation können (Rest-)Kosten für eine Heilpraktiker-Behandlung, unter außergewöhnliche Belastung, steuerlich geltend gemacht werden.